Definition und Voraussetzungen

Das FSJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das zwischen 6 und 18 Monaten dauert. In der Zeit kannst Du

  • Erfahrungen sammeln
  • neue Tätigkeiten ausprobieren
  • Einblicke ins Berufsleben erhalten
  • etwas über Dich selbst lernen
  • Talente weiterentwickeln
  • Spaß haben und neue Leute kennenlernen
     

Das FSJ bietet zahlreiche Möglichkeiten für Dich: Du kannst Dich neu orientieren, Wartezeiten überbrücken, etwas Sinnvolles machen und dabei freiwillig etwas für andere tun. Die FSJ-Zeit wird Dir als Wartezeit für ein Studium angerechnet. Außerdem wird ein FSJ in der Regel auch als Praktikumsjahr für den Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt.

Das Freiwillige Soziale Jahr kann in jedem Monat des Jahres begonnen werden, meist zum 1. oder 15. des Monats. Ein großer Bedarf an startenden Freiwilligen besteht bei den Einsatzstellen zwischen August und November jeden Jahres, da dann die aktuellen Freiwilligen die Einsatzstellen verlassen und Nachfolger gesucht werden. Allerdings ist bei den meisten Einsatzstellen auch ein Start in den anderen Monaten möglich. Hier schauen wir individuell auf Deine Wünsche, und die der Einsatzstelle.

Bei Schulen z.B. ergibt sich, dass ein Einstieg als Schul- oder Klassenbegleiter zum Schuljahreswechsel sinnvoll ist.

Ein Freiwilligendienst dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate.

Wer kann teilnehmen?

Wenn Du zwischen 16 und 26 Jahren alt bist, bietet das FSJ Dir die Möglichkeit, Dich sozial zu engagieren und praktische Erfahrungen zu sammeln.

Du kannst teilnehmen, wenn Du

  • die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast
  • Einblicke ins Berufsleben bekommen möchtest
  • eine Wartezeit sinnvoll überbrücken willst
  • Dich ehrenamtlich engagieren möchtest
  • anderen Menschen helfen möchtest
  • den eigenen Erfahrungsschatz ausbauen willst
  • Deine Fähigkeiten ausbauen und Grenzen erweitern möchtest.

Ein FSJ oder BFD kann man bei uns  nur starten, wenn man bei Start des Dienstes ein Sprachniveau von mindestens B1(1.2) nachweisen kann. Bei vereinzelten Einrichtungen reicht ein Nachweis nach der Probezeit (3 Monate) über die bestandene Prüfung.

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