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02241 / 938191-0

 Telefonische Erreichbarkeit
montags bis donnerstags 09:00-16:00 Uhr, freitags 09:00-13:00 Uhr

AAD@a-s-b.eu

SPZ-Regionen und zuständige Einrichtungen

Unser SPZ ist für den Bereich Siegburg, Hennef und Sankt Augustin zuständig. Für Hilfesuchende aus anderen Regionen stehen die folgenden Sozialpsychiatrischen Zentren zur Verfügung. Dort finden Sie ebenfalls qualifizierte Beratung und Unterstützung.

SPZ Troisdorf – Diakonie

Zuständig für Lohmar, Niederkassel, Troisdorf

SPZ Eitorf – AWO

Zuständig für Bad Honnef, Eitorf, Königswinter, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Windeck

SPZ Meckenheim – SKM

Zuständig für Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg

AaD für psychisch erkrankte Menschen

Sind Sie selbst von einer psychischen Erkrankung betroffen oder Angehörige einer erkrankten Person? Machen Sie sich Sorgen um einen Bekannten oder Nachbarn? Oder möchten Sie sich allgemein über psychische Erkrankungen und mögliche Hilfsangebote informieren?

Der Ambulant aufsuchende Dienst (AaD) des ASB unterstützt Sie dabei. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail im SPZ und fragen Sie nach dem AaD.

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung, die sich vorrangig auf den Umgang mit der bestehenden Erkrankung und die Vermittlung zu passenden Hilfsangeboten bezieht. Unser Ziel ist es, Sie im Umgang mit der Erkrankung zu stärken und Ihre Selbstständigkeit zu fördern.

Unser AaD berät und hilft

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durch kurzfristige Unterstützung in einer Krisensituation

durch Pflichtversorgung nach dem PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz)

durch Information über die Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten

durch Unterstützung nach einem psychiatrischen Klinikaufenthalt

durch praktische, individuelle und familienbezogene Hilfen

durch Empfehlungen zu externen ärztlichen, therapeutischen und sozialen Hilfsangeboten

Kostenübernahme der
Leistungen des AaD

Die Kosten für Klient*innen des AaD werden vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises übernommen. Unsere Arbeit – sowie die Pflichtversorgung – basiert auf einem Auftrag nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).