Integrationsassistenz

Allgemeines

Die Integrationsassistenz wird ihm Rahmen der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt. Grundsätzlich werden Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung im Schulalltag begleitet und unterstützt. Dieses Angebot gilt sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen. Dabei soll diese Form der Unterstützung eine Entlastung für die Kinder und Jugendlichen darstellen, sodass diese im Rahmen ihrer eigenen Ressourcen und Möglichkeiten am Unterricht teilnehmen und bestmöglich in das soziale Klassengefüge integriert werden. Die Integrationsassistent*innen gehen dabei nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ vor und fördern individuell die Eigenständigkeit und das Selbstvertrauen der Kinder und Jugendlichen.

Integrationsassistenz in Bonn

Im Kreis Bonn müssen die Sorgeberechtigten zunächst den Antrag auf Integrationsassistenz gemeinsam mit dem Bericht der Schule / OGS zur Beantragung einer Integrationsassistenz und weiteren Unterlagen der Zentralen Anlaufstelle für Integrationsassistenz zusenden. Der genaue Bedarf des Kindes / des Jugendlichen wird dabei durch ein individuelles Hilfeplanverfahren ermittelt. Die Träger, welche die Integrationsassistenz in Bonn anbieten, sind den entsprechenden Schulen fest zugeteilt.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Bonn:

Beantragung von Integrationsassistenz an Schulen | Bundesstadt Bonn

 

Schulen

Bad Godesberg Süd
  • Amos-Comenius-Gymnasium
  • GGS Andreasschule
  • Carl-Schurz-Realschule
  • Gertrud-Bäumer-Realschule
  • Johannes-Rau-Schule
  • Konrad-Adenauer-Gymnasium
  • Robert-Koch-Schule
Hardtberg West
  • Derletalschule
  • Königin-Juliana-Schule
  • Margot-Barnard-Realschule
  • Grundschule Medinghoven
Tannenbusch
  • Bertolt-Brecht-Gesamtschule
  • Carl-Schurz-Grundschule
  • LVR-Christophorusschule
  • Elsa-Brändström-Schule
  • Freie Waldorfschule Bonn e.V.
  • Freiherr-vom-Stein Realschule
  • KGS Paulusschule
  • Tannenbusch-Gymnasium

Integrationsassistenz im Rhein-Sieg-Kreis

Im Rhein-Sieg Kreis liegt die Zuständigkeit für die Schulbegleitung beim Sozialamt des Kreises. Es handelt sich um die Gewährung von Leistungen nach den Bestimmungen des neunten Sozialgesetzbuches.

Für eine Antragsstellung wird zunächst eine Stellungnahme von der Schule benötigt. Mit dem Bericht können die Sorgeberechtigten in Kontakt mit dem Kreissozialamt treten und den Antrag auf Integrationsassistenz stellen. Anschließend wird der Bedarf des Kindes oder Jugendlichen durch ein individuelles Hilfeplanverfahren ermittelt.

Nun können Sie gemeinsam mit uns die Schulbegleitung starten. Wir achten dabei genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und finden eine passende Mitarbeiterin oder einen passenden Mitarbeiter.

Die Zuständigkeit im Bereich der Kindergartenbegleitung hat der Landschaftsverband Rheinland.

Unsere Zuständigkeitsbereiche im Rhein-Sieg-Kreis

  • Troisdorf
  • Siegburg
  • Sankt Augustin
  • Hennef
  • Eitorf
  • Windeck