Zum 1. April 2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Erste-Hilfe-Ausbildung in Firmen und Betrieben. Die Unfall­versich­erungs­träger (Berufs­genossen­schaften und Unfall­kassen) haben den zeitlichen Umfang der betrieb­lichen Ersthelfer­ausbildung gekürzt. Auch die Inhalte werden neu festgelegt.

Im Einzelnen:

Erste-Hilfe-Kurse für Firmen und Betriebe:
Verkürzung des Erste-Hilfe-Kurses (16 UE / zwei Tage) zur Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE / ein Tag).
Verlängerung des Erste-Hilfe-Trainings (8 UE / ein Tag) zur Erste-Hilfe-Fortbildung (9 UE / ein Tag).

Keine Veränderungen gibt es bei den „klassischen“ Erste-Hilfe-Kursen, die für den Erwerb bestimmter Führerscheinklassen, die Zulassung zum Physikum innerhalb des Studiums der Humanmedizin oder für die Ausübung bestimmter Berufstätigkeiten notwendig sind.

Im Einzelnen:

Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter:
Der Umfang von 16 Unterrichtsstunden bleibt für den Kurs „Erste Hilfe“, der für den Erwerb der Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie für den Wiedererwerb der alten Führerscheinklasse 2 und des Personenbeförderungsscheins benötigt wird.

Erste-Hilfe-Kurse für spezielle Zielgruppen:
Für Studentinnen und Studenten der Humanmedizin: Um zum Physikum zugelassen zu werden, muss noch der alte Erste Hilfe Kurs über 16 Unterrichtsstunden besucht werden.

Für Rettungsdienstlehrgänge, Jugendleiter, Rettungsschwimmer, Heilpraktiker, angehende Gesundheitspfleger, Piloten, Hobbytaucher und Trainer: Wer zu dieser Gruppe gehört, muss ebenfalls den alten Erste Hilfe Kurs mit 16 Unterrichtsstunden besuchen.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze auch auf den Seiten zu den einzelnen Kursen. Bei Fragen melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gern unter:
Telefon: 0228 96300-41 oder
E-Mail: erstehilfe(at)a-s-b.eu