Mit dem Beginn des neuen Jahres wurden im Rahmen des Pflegeleistungs­ergänzungs­gesetzes noch einmal die Pflegesachleistungen für Pflegebedürftige und das Pflegegeld für Pflegende erhöht. Die Erhöhungen werden von den Kostenträgern automatisch vorgenommen. Sie müssen nichts unternehmen, können aber darauf achten, ob Sie mehr Geld erhalten.

Zum 1.1.2012 erhöhten sich in allen Pflegestufen die Pflegesachleistungen, d.h. Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

  • in Pflegestufe I: von 440 € auf 450 € im Monat
  • in Pflegestufe II: von 1.040 € auf 1.100 € im Monat
  • in Pflegestufe III: von 1.510 € auf 1.550 € im Monat

In besonderen Einzelfällen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, können sogar Pflegesachleitungen in Höhe von 1.918 € genehmigt werden.

Eine Erhöhung gibt es auch für die Empfänger von Pflegegeld

  • in Pflegestufe I: von 225 € auf 235 € im Monat
  • in Pflegestufe II: von 430 € auf 440 € im Monat
  • in Pflegestufe III: von 685 € auf 700 € im Monat

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, sei es zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst, zu den verpflichtenden Besuchen, die bei bestehender Pflegestufe und privater Pflege notwendig sind oder zu einzelnen Pflegeleistungen.