Wie können sich zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53 c SGB XI selbständig machen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Abrechnung der Leistungen als sogenannte Einzelkraft über die Pflegeversicherung möglich ist?

Welche Faktoren gilt es zu berücksichtigen, um erfolgreich und zufrieden einen solchen Schritt zu gehen? Diese und weitere Fragen werden an 2 Seminartagen im Bildungswerk des ASB in Bonn ausführlich behandelt werden. Unser Dozent ist Wirtschaftsjurist und wird die Möglichkeiten beleuchten, die Anforderungen an die eigene Person konkretisieren und die Rahmenbedingungen benennen, die eine Selbstständigkeit in diesem Bereich mit sich bringen würden.

Erstmalig wird auch eine Ansprechpartnerin der Stadt Bonn die Themen `Abrechnung der Betreuungsleistungen über die Pflegeversicherung und die Neuerungen entsprechend der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung)` darlegen. Darüber freuen wir uns sehr!

Die Veranstaltung findet am 11.07. + 12.07.2019 jeweils in der Zeit von 17.00 – 20.15 Uhr statt.

Interessenten melden sich bitte gerne unter der 0228/96300-69, -30 oder unter bildungswerk(at)a-s-b.eu. Weitere Fragen beantwortet das Bildungswerk sehr gerne!

Näheres zu den Inhalten der Veranstaltungen finden Sie hier.