Freiwilliges Soziales Jahr - Wer kann teilnehmen?
Das Freiwillige Soziale Jahr bietet jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und praktische Erfahrungen zu sammeln.

Grundlage ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) von Juni 2008.
Für die jungen Menschen ist das FSJ ein guter Rahmen, um sich beruflich zu orientieren und mögliche Wartezeiten sinnvoll zu nutzen.
Den Einsatzstellen bietet es die Möglichkeit, Freiwillige nach ihrem FSJ in ein Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.
Am FSJ können junge Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren teilnehmen, die:
- die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
- Einblicke ins Berufsleben bekommen möchten,
- ihre Wartezeiten sinnvoll überbrücken möchten,
- sich ehrenamtlich engagieren möchten,
- anderen Menschen helfen möchten,
- den eigenen Erfahrungsschatz ausbauen möchten,
- ihre Fähigkeiten ausbauen und Grenzen erweitern möchten.
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Kontakt
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Dienststelle Bonn
Telefon:
0228 / 96 300 -51
Fax:
0228 / 96 300 -44



