Sicher haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie schön es wäre, wenn Sie mal eine Auszeit von der Pflege Ihres Angehörigen nehmen könnten. Mal wieder zwei Wochen etwas für sich selbst tun, in einer Kur oder einer Reha Kraft tanken. Die Möglichkeiten gibt es, nur die meisten pflegenden Angehörigen nehmen sie nicht in Anspruch.

Erschöpfungszustände, Schmerzen aufgrund körperlicher Anstrengungen bei der Pflege oder seelische Verstimmungen, ausgelöst durch die ständige Sorge um die Betreuten, sind häufige Begleiter von pflegenden Angehörigen. Sie sind durch die Pflege besonderen Belastungen ausgesetzt. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat für sie neue Möglichkeiten geschaffen. Seit Anfang 2013 können pflegende Angehörige bei der Bewilligung von Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalten besonders berücksichtigt und die von ihnen betreuten Pflegebedürftigen zeitgleich mitversorgt werden.

Lassen Sie sich nicht abschrecken

Die Antragstellung ist nicht einfach. Es müssen zwei aufeinander abgestimmte Anträge gestellt werden. Zum einen der Antrag des Pflegenden für eine Reha-Maßnahme für sich selbst, zum anderen der Antrag des Pflegebedürftigen für Leistungen aus der Entlastungspflege, die aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Dabei hat man mit verschiedenen Kostenträgern zu tun und muss an unterschiedlichen Stellen Informationen einholen. Doch es lohnt sich. Bis zu 28 Kalendertage im Jahr ist Entlastungspflege möglich.

Holen Sie sich Hilfe

Ihr Hausarzt, Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger kann Sie über die Möglichkeiten der Reha oder Kur beraten. Der ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e. V. unterstützt Sie im Rahmen der Pflegeberatung und hilft Ihnen dabei, die Entlastungspflege für den Pflegebedürftigen zu organisieren.