
Arbeiter-Samariter-Bund - Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.
Kasinostrasse 2 - 53840 Troisdorf
www.a-s-b.eu/ambulante_pflege_haus.php
Ambulante Kranken- und Altenpflege
Informationen

Mit Hilfe unserer freundlichen und qualifizierten Mitarbeiter stellen wir sicher, daß der Pfegebedürftige eine individuelle Betreuung nach dem allgemeinen heutigen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erhält. Die Versorgung erfolgt nach ganzheitlichen Gesichtspunkten.
Damit eine optimale Versorgung gewährleistet wird, pflegen wir unsere Patienten an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen. Familienmitglieder erfahren dadurch eine spürbare Entlastung.

Durch die telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr sorgen wir zusätzlich für die nötige Sicherheit. Unser Servicepaket ermöglicht auch alleinstehenden Personen eine fachgerechte Betreuung.
Leistungen
Unsere Leistungen in Kürze
Grundpflege:Umfaßt das komplette Spektrum der Pflegeversicherung wie z.B.:
- Ganzwaschung
- Teilwaschung
- Duschen
- Baden
- An- und Auskleiden
- Mobilisation
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Lagern und Betten usw.
Behandlungspflege: Umfaßt Maßnahmen wie z.B.:
- Verbandwechsel
- Dekubitusversorung
- Katheterspülung und -wechsel
- Wickel
- Einläufe
- Injektionen
- Wundversorgung
- Medikamentenverabreichung
- ambulante Peritonealdialyse usw.
Beratungsbesuche:
- Wir führen für Sie auch die von der Pflegeversicherung geforderten Beratungsbesuche und Begutachtungen durch.
Hilfen im Haushalt:
- Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege und der Pflegeversicherung.
Unser Service
- Durch Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern helfen wir Ihnen bei der Besorgung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten, Wechseldruckmatratzen, Badewannenlifter, Hosenwindeln usw.
- Auf Wunsch vermitteln wir ein Hausnotrufsystem oder einen Mobilen Menüservice und sind Ihnen behilflich bei allen Angelegenheiten, die Ihre Krankenkasse oder Pflegeversicherung betreffen.
- Sofern Sie noch nicht als pflegebedürftig eingestuft sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung. Verordnungen Ihres Arztes leiten wir für Sie an die Krankenkasse weiter.
Kurz: Wir helfen Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um die ambulante Kranken- und Altenpflege.
Kosten
Wer übernimmt die Kosten?
Die Krankenkassen, unter folgenden Voraussetzungen:
Pflegestufe 0: (seit 01.07.08)
Für Personen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, und die darüber hinaus wegen eingeschränkter Alltagskompetenz einen erhöhten Aufwand an Betreuung und Beaufsichtigung benötigen, erhalten die Aufwendungen für die zusätzliche Betreuung je nach notwendigem Umfang im Grundbetrag bis zu 100 € monatlich oder bei erhöhten Bedarf bis zu 200 € monatlich als Leistung aus der Pflegeversicherung. Dieser Betrag steht neben der Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld zur Verfügung.
Pflegestufen/Leistungen bei häuslicher Pflege
Es werden drei Pflegestufen unterschieden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen Informationen zu diesen Pflegestufen und den zugeordneten Leistungen.
Sachleistungen
Die Krankenkassen, unter folgenden Voraussetzungen:
- Durch die Pflege wird ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt. Hier werden Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Medikamentenverabreichung, etc. und hauswirtschaftliche Versorgung für einen begrenzten Zeitraum bezahlt.
- Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie Spritzen oder Verbände.
- Für beides benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Pflegestufe 0: (seit 01.07.08)
Für Personen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, und die darüber hinaus wegen eingeschränkter Alltagskompetenz einen erhöhten Aufwand an Betreuung und Beaufsichtigung benötigen, erhalten die Aufwendungen für die zusätzliche Betreuung je nach notwendigem Umfang im Grundbetrag bis zu 100 € monatlich oder bei erhöhten Bedarf bis zu 200 € monatlich als Leistung aus der Pflegeversicherung. Dieser Betrag steht neben der Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld zur Verfügung.
Pflegestufe 0 - Grundbetrag 100 € Pflegestufe 0 - erhöhter Betrag 200 €
Pflegestufen/Leistungen bei häuslicher Pflege
Es werden drei Pflegestufen unterschieden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen Informationen zu diesen Pflegestufen und den zugeordneten Leistungen.
| Pflegestufe | Sachleistungen | Geldleistungen |
|---|---|---|
| Stufe 1 - (erheblich pflegebedürftig) | 420,- € | 215,- € |
| Stufe 2 - (schwerpflegebedürftig) | 980,- € | 420,- € |
| Stufe 3 - (schwerstpflegebedürftig) | 1.470,- € | 675,- € |
| in besonderen Härtefällen | 1.918,- € |
Sachleistungen
- Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte der Sozialstation.
- Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.
- Bei der kombinierten Geld/Sachleistung besteht sowohl die Möglichkeit, daß ein Angehöriger die Pflege ausführt, als auch von einem Pflegedienst unterstützt wird. In diesen Fällen wird der Sachleistungsbetrag zugrunde gelegt und in der Regel zuerst der Pflegedienst von diesem Geld abgerechnet. Falls danach noch Gelder übrig sind, werden diese anteilsmäßig an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Kontakt
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

